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Brokerfirma aus New Jersey: Haftet deutscher Anlegerin 10.03.2010 Eine US-amerikanische Brokerfirma haftet einer deutschen Anlegerin auf Schadenersatz, weil sie sich an dem sittenwidrigen Geschäftsmodell eines in Deutschland ansässigen Terminoptionsvermittlers beteiligt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Anlegerin hatte bei Optionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen Verluste gemacht.
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