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Reiserücktrittsversicherung haftet bei Bandscheibenvorfall: Seit Langem bestehende Rückenschmerzen des Versicherten stehen nicht entgegen 10.03.2010 Ein Anspruch aus einer Reiserücktrittskostenversicherung kann auch dann begründet sein, wenn dem Versicherten, der bereits unter Rückenschmerzen leidet, erst nach der Reisebuchung bekannt wird, dass er wegen eines akuten Bandscheibenvorfalls stationär operativ behandelt werden und die Reise deshalb absagen muss. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus den Rückenschmerzen - auch nach ärztlicher Untersuchung - noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Möglichkeit eines Bandscheibenvorfalls und die Notwendigkeit einer sofortigen stationären operativen Behandlung ergeben hatten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden hat.
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