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BaFin: Muss auch Privatpersonen Einsicht in Unterlagen einer beaufsichtigten Bank geben 10.03.2010 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss einer Privatperson Unterlagen vorlegen, die amtliche Informationen über ein von ihr beaufsichtigtes Finanzdienstleitungsinstitut enthalten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen im Fall eines Klägers entschieden, der – gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz – von der BaFin Einsicht in entsprechende Unterlagen verlangt hatte, um gegen das Institut, dem er Spekulationsgeschäfte zu seinen Lasten vorwirft, zivilrechtlich vorgehen zu können.
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