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    Liebhaberei: Künstler müssen schwarze Zahlen schreiben 10.03.2010 (Val) Eine nebenberuflich ausgeübte künstlerische Tätigkeit darf der Fiskus als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei ansehen, wenn der Selbstständige über Jahre hinweg Verluste erzielt und wenig Bemühungen nachweisen kann, dass er aktiv nach Absatzmöglichkeiten gesucht hat. Dieser Urteilstenor vom Finanzgericht München (Az. 7 K 1731/0) hat zur Folge, dass sich die tatsächlich erwirtschafteten Verluste nicht von der Steuer absetzen lassen. Dies ist besonders dann ärgerlich, wenn der Künstler oder sein Ehepartner über andere positive Einkünfte verfügt. Die können nämlich nicht mit den negativen Einnahmen verrechnet werden und insoweit auch nicht zu einer Steuerersparnis führen.

    Liebhaberei liegt grundsätzlich vor, wenn sich das Minus bei einem Unternehmer oder Freiberufler auf Dauer fortsetzt und der Selbstständiger keine entsprechenden Gegenreaktionen vornimmt. Der typische Anfangsverlust bei Existenzgründern fällt noch nicht darunter. Doch im Laufe der Jahre muss sich zumindest abzeichnen, dass Betrieb, Kanzlei oder Atelier profitabel wirtschaften und langfristig Überschüsse erzielen können. Notwendig ist hierzu oftmals, seinen ursprünglichen Geschäftsplan abzuändern oder die Kosten massiv zu senken.

    Nimmt ein Künstler mit langjährigen Verlusten aber nur an wenigen Ausstellungen teil und sucht er nicht konkret nach potentiellen Käufern für seine Werke, so spricht das gegen die Einkunftserzielungsabsicht und eher für eine Tätigkeit aus privaten Motiven. Eine solche Liebhaberei unterstützt der Fiskus aber nicht.

    Liebhaberei liegt nach Ansicht der Richter insbesondere dann vor, wenn der Künstler Malerei oder Bildhauerei nur als Nebenjob ausübt und noch einer anderen Haupttätigkeit nachgeht. Dann bildet die erst seine Existenzgrundlage dafür, dass er überhaupt seine Verluste aus der künstlerischen Betätigung kompensieren kann. Der Künstler kann das Finanzamt auch vom Gegenteil überzeugen. Hilfreich hierbei ist eine entsprechende künstlerischen Berufsausbildung mit einem Ausbildungsabschluss, die berufstypische professionelle Vermarktung seiner Werke und die Erzielung gelegentlicher Jahresüberschüsse.

    Gelingt dieser Nachweis nicht auf Anhieb, kann der Künstler zumindest die richtigen Weichen für die Zukunft stellen und durch geschäftspolitische Maßnahmen in die schwarzen Zahlen kommen. Das rettet zwar nicht die bisherigen Verluste, dafür aber das Minus mit Beginn der Umstellungsphase.

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