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    Mittelstand: Steuerberaterkammer lehnt internationale Rechnungslegungsstandards für deutsche KMU ab 10.03.2010 Auf der Ebene der Europäischen Union wird derzeit die Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards für den Mittelstand diskutiert. Für Deutschland hält die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) solche Standards für «abwegig». Die BStBK fordert die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die anstehende Überarbeitung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien in praxistauglicher Weise erfolgt.

    Die Steuerberaterkammer weist darauf hin, dass Deutschland mit der vor kurzem verabschiedeten Bilanzrechtsreform eine weite Öffnung des Handelsrechts für «International financial reporting standards» (IFRS) bewusst vermieden habe. Erforderlich ist damit nach wie vor ein Einzelabschluss nach dem Handelsgesetzbuch, der dem Gläubigerschutz, der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung diene. Für den Mittelstand würde die Anwendung des IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Praxis die Erstellung eines weiteren Abschlusses bedeuten. Die Unternehmen hätten damit zusätzliche Kosten zu tragen, jedoch keinerlei Nutzen, meint die BStBK. Darüber hinaus lehnt die Kammer das Vorgehen aus formalen Gründen ab. Die Normsetzung auf einem so wichtigen Gebiet wie der Rechnungslegung sollte ihrer Ansicht nach nicht dem International Accounting Standards Board als privatem Standardsetzer überlassen werden, sondern den demokratisch legitimierten Weg gehen. Bundessteuerberaterkammer, PM vom 09.03.2010

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