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    Steuerpflichtige: Klagen kann sich lohnen 10.03.2010 Im Jahr 2009 waren vor dem Finanzgericht (FG) Münster 44 Prozent der Steuerpflichtigen, die gegen ihren Steuerbescheid geklagt hatten, ganz oder zumindest teilweise erfolgreich. 2009 hat das FG Münster eigenen Angaben zufolge zudem viele Verfahren erledigen und damit den Bestand an anhängigen und älteren Verfahren verringern können.

    Das FG erwartet, dass sich der Bestandsabbau in den nächsten Jahren positiv auf die Verfahrenslaufzeiten auswirken wird, auch wenn er zunächst, also im Jahr 2009, noch zu einer Verlängerung der Laufzeiten geführt habe. In den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes habe die durchschnittliche Verfahrensdauer bereits aktuell auf 2,5 Monate verkürzt werden können (2008: 2,6 Monate).

    Der Anteil der Klageverfahren, die einvernehmlich abgeschlossen werden konnten, weil die beklagte Behörde dem Begehren der Kläger entsprochen hat oder sich die Beteiligten auf Vorschlag des Gerichts geeinigt haben, ist laut FG Münster in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Er liege aktuell bei 34,3 Prozent, während er im Jahr 2001 noch bei 22,9 Prozent gelegen habe. Häufig werde eine solche einvernehmliche Lösung in Erörterungsterminen erreicht, teilt das FG mit. Seiner Ansicht nach kommt diesen Terminen eine wichtige Aufgabe zu. Sie dienten mehr und mehr der Förderung des Verfahrens, das heißt der Sachaufklärung, der Diskussion der Rechtsfragen und damit der Vorbereitung einer gerichtlichen Entscheidung. Erörterungstermine leisteten somit einen wichtigen Beitrag zu einem transparenten und zügigen finanzgerichtlichen Verfahren.

    Finanzgericht Münster, PM vom 04.03.2010

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