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Frühere DDR-Minister: Der Berechnung ihrer Altersrente zugrunde zu legendes Entgelt darf gekürzt werden 30.07.2010 Die Begrenzung des Entgelts, das bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt werden darf, die früheren DDR-Ministern zusteht, ist rechtens. Sie verstößt weder gegen das Eigentumsgrundrecht noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden hat.
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