
News
News
Asylbewerber: Leistungen zu gering und deshalb verfassungswidrig? 30.07.2010 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Leistungen, die das Asylbewerberleistungsgesetz für Asylbewerber vorsieht, ausreichend bemessen sind. Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hält die Leistungen für zu niedrig und hat deswegen das BVerfG angerufen. Dieses soll jetzt darüber befinden, ob die entsprechenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes mit der Verfassung vereinbar sind.
Weigand & Keller
Holzweg 16
D-61440 Oberursel
Phone: +49 (0) 61 71 580 555
Fax: +49 (0) 61 71 580 558