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    «Bull-Riding»: Wird beim Kölner Rodeo and Country-Weekend nicht fehlen 30.07.2010 Die Firma Rodeo America, die bundesweit Rodeo-Shows veranstaltet, muss beim Fünften Kölner Rodeo & Country-Weekend nicht auf ihre Hauptattraktion, das so genannte «Bull-Riding», verzichten. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat ein Verbot des «Bull-Riding», das die Stadt Köln aus Gründen des Tierschutzes verfügt hatte, vorerst außer Kraft gesetzt.

    Beim «Bull-Riding» müssen sich die Reiter acht Sekunden auf dem Rücken eines rund 1.000 Kilogramm schweren Bullen halten. Als Haltemittel dient nur ein locker angebrachtes Seil. Dies ist dem Veranstalter durch eine bundesweit gültige, auf zwei Jahre befristete Erlaubnis des Landrats des Landkreises Darmstadt-Dieburg aus dem Jahr 2009 auch gestattet.

    Der Oberbürgermeister der Stadt Köln untersagte dem Veranstalter dennoch mit sofort vollziehbarer Verfügung die Durchführung des «Bull-Riding» am 31.07.2010 und 01.08.2010 beim Fünften Kölner Rodeo & Country-Weekend. Er meint, die Zurschaustellung der Bullen allein zu dem Zweck des «Bull-Riding» verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Den Tieren würden hierdurch unnötige Leiden zugefügt.

    Der dagegen gerichtete Antrag des Veranstalters hatte Erfolg. Dem VG Köln fehlen hinreichende Belege für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Im Übrigen habe auch schon der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg im Jahr 2009 bei der Erteilung der Erlaubnis geprüft, ob dem Tierschutz genüge getan werde. Seitdem lägen keine neuen Erkenntnisse hierzu vor, so das VG. Deswegen gebühre dem Interesse des Veranstalters, die Rodeo-Show mit «Bull-Riding» durchzuführen, der Vorrang.

    Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 28.07.2010, 13 L 1064/10

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