
News
News
Recht auf Wahl der Schule: Schülerin obsiegt mangels rechtswirksamer Schulbezirksbestimmung 30.07.2010 Einer Schülerin ist es zugute gekommen, dass es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Weimar im Weimarer Land an einer rechtswirksamen Schulbezirksbestimmung für Regelschulen fehlt. Sie darf aufgrund dessen vorerst die fünfte Klasse in der von ihr ausgewählten Regelschule besuchen. Die endgültige Entscheidung ist damit aber noch nicht gefallen.
Weigand & Keller
Holzweg 16
D-61440 Oberursel
Phone: +49 (0) 61 71 580 555
Fax: +49 (0) 61 71 580 558