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Alleinerziehende: Entlastungsbetrag gibt es pro Kind nur einmal 30.07.2010 Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen für den Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, kann ihn für dasselbe Kind entweder nur der Vater oder die Mutter abziehen Das gilt nach dem am 28. Juli 2010 vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Urteil auch dann, wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält (Az. III R 79/08). Berechtigt ist in einem solchen Fall der Elternteil, an den auch das Kindergeld ausgezahlt wird. Ist diese Lösung aufgrund geringer Einkünfte steuerlich ungünstig ist, können die Eltern auch nachträglich einvernehmlich eine andere Aufteilung geltend machen. Der Entlastungsbetrag kann daher unabhängig davon, wem das Kindergeld ausgezahlt wird, von demjenigen Elternteil abgezogen werden, für den sich die größere Steuerersparnis ergibt.
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