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    Kampf gegen Steuerhinterziehung: Deutschland und Monaco unterzeichnen Abkommen zu Informationsaustausch 30.07.2010 Deutschland und das Fürstentum Monaco haben am 27.07.2010 in Berlin ein Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke abgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium wertet dies als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

    Das Abkommen ermöglicht den deutschen Steuerbehörden den Zugang zu Informationen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts notwendig sind. Hierunter fallen laut Finanzministerium sowohl Bankdaten wie auch Informationen zu Eigentumsverhältnissen. Der Datenzugang sei nicht davon abhängig, ob bereits ein Steuerstrafverfahren eröffnet worden sei oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat bestehe.

    Mit der Unterzeichnung des Abkommens erkläre sich Monaco in vollem Umfang dazu bereit, auf der Grundlage des Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch in Steuersachen mit Deutschland zusammenzuarbeiten und damit aktiv den Kampf gegen Steuerhinterziehung zu unterstützen, so das Finanzministerium.

    Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften. Es steht auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Herunterladen bereit.

    Bundesfinanzministerium, PM vom 28.07.2010

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