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Häusliches Arbeitszimmer: Eingeschränkte Absetzbarkeit verfassungswidrig 30.07.2010 Die 2007 eingeführten Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Neuregelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit die Aufwendungen für einen Heimarbeitsplatz auch dann steuerlich nicht berücksichtigt werden können, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
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